Meis Baumaschinen
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Verkauf · Vermietung · Werkstatt · Leistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Meis Baumaschinen · Stand: August 2026

Hinweis: Unser Angebot richtet sich überwiegend an Unternehmer und öffentliche Auftraggeber. Verträge mit Verbrauchern schließen wir im Einzelfall. Für Verbraucher gelten ergänzend und vorrangig die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit:

Meis Baumaschinen
Inhaber: Jürgen Meis
Alte Ziegelei 12
48734 Reken
Telefon: 02864 882288
E-Mail: info@meis-baumaschinen.de

Sie gelten insbesondere für den Verkauf und die Vermietung von Maschinen und Anbaugeräten, Werkstatt- und Reparaturleistungen, Transporte sowie Baustellen-, Erd-, Abbruch-, Brech-, Sieb- und sonstige technische Leistungen.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten gegenüber Unternehmern nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen, unser Angebot, die Auftragsbestätigung und Leistungsbeschreibung haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Website, Angebote und Vertragsschluss

Darstellungen, technische Daten, Bilder, Preise und Verfügbarkeitsangaben auf dieser Website dienen der Information. Sie sind kein verbindliches Angebot und keine Garantie bestimmter Eigenschaften. Ein Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung, die Unterzeichnung eines Vertrags, die Übergabe der Sache oder den Beginn der vereinbarten Leistung zustande.

Angaben in Prospekten, Datenblättern und Herstellerunterlagen sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie im Angebot oder Vertrag ausdrücklich einbezogen werden. Technisch oder sicherheitsbedingt notwendige Änderungen bleiben zulässig, soweit sie die vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.

3. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

Gegenüber Unternehmern verstehen sich ausgewiesene Preise grundsätzlich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Transport, Verpackung, Versicherung und sonstiger vereinbarter Nebenkosten. Verbraucher erhalten vor Vertragsschluss den zu zahlenden Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und bekannter Nebenkosten.

Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen. Fehlt eine besondere Vereinbarung, ist die Vergütung nach Rechnungserhalt und Erbringung der geschuldeten Leistung beziehungsweise Übergabe der Ware ohne Abzug fällig. Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- und Minderungsrechte bleiben unberührt.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Zusätzlich können nachgewiesene angemessene Kosten der Rechtsverfolgung verlangt werden.

4. Lieferung, Abholung, Leistungszeit und Mitwirkung

Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Angaben, Freigaben, Genehmigungen, Zufahrten, Anschlüsse oder sonstige Mitwirkung nicht rechtzeitig bereitstellt.

Der Kunde hat Liefer- und Einsatzorte so vorzubereiten, dass sie mit den vereinbarten Fahrzeugen und Maschinen sicher erreichbar und befahrbar sind. Er informiert uns vor Leistungsbeginn über besondere Gefahren, Leitungen, Altlasten, Kampfmittelverdacht, kontaminierte Stoffe, nicht tragfähige Böden, Betriebsbeschränkungen und erforderliche Genehmigungen, soweit diese Umstände seinem Verantwortungs- oder Kenntnisbereich zuzuordnen sind.

Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Streik, unvorhersehbare Lieferausfälle oder vergleichbare Betriebsstörungen, verlängern vereinbarte Fristen für die Dauer der Behinderung. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

5. Verkauf von Maschinen, Geräten und Teilen

Maßgeblich für Beschaffenheit und Lieferumfang sind Angebot, Auftragsbestätigung und Übergabeprotokoll. Bei gebrauchten Maschinen und Teilen gehören alters-, betriebsstunden- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren zur vereinbarten Beschaffenheit, soweit sie konkret beschrieben oder bei Besichtigung erkennbar sind.

Der Kunde erhält Gelegenheit zur Besichtigung und, soweit vereinbart und gefahrlos möglich, zur Funktionsprüfung. Angaben zu Betriebsstunden richten sich nach dem abgelesenen Zählerstand; eine Garantie der Gesamtlaufleistung besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die verkaufte Sache unser Eigentum. Unternehmer dürfen Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verwenden oder weiterveräußern; die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt in Höhe des offenen Rechnungsbetrags an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Auf Verlangen werden die zur Einziehung erforderlichen Angaben mitgeteilt. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften zum einfachen Eigentumsvorbehalt.

6. Mängelrechte beim Verkauf

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine Verkürzung der Verjährung für gebrauchte Waren erfolgt gegenüber Verbrauchern nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darauf hingewiesen wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Übergabe, sofern nicht im Einzelfall ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen, Garantieübernahme, Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie zwingender gesetzlicher Haftung.

Unternehmer haben die Ware nach Ablieferung im Rahmen des § 377 HGB zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Verbraucher trifft keine kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht.

7. Vermietung – Übergabe und Mietzeit

Mietzeit, Einsatzgrenzen, Betriebsstunden, Zubehör, Preise, Kaution, Transport und Rückgabe ergeben sich aus dem Mietvertrag. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Bereitstellungs- oder Übergabezeitpunkt und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Der Zustand der Mietsache wird bei Übergabe möglichst in einem Übergabeprotokoll mit Zählerstand, Tank- beziehungsweise Ladezustand, Zubehör und erkennbaren Schäden dokumentiert. Der Mieter prüft die Mietsache bei Übergabe auf erkennbare Mängel und meldet diese unverzüglich.

8. Vermietung – Nutzungspflichten

Die Mietsache darf nur bestimmungsgemäß, innerhalb der Herstellerangaben und gesetzlichen Bestimmungen sowie von geeigneten, eingewiesenen und erforderlichenfalls befähigten Personen bedient werden. Betriebsanleitung, Traglasten, Prüfhinweise, Schutzmaßnahmen und Einsatzbeschränkungen sind einzuhalten.

  • Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
  • Umbauten, Eingriffe in Sicherheitseinrichtungen und eigenmächtige Reparaturen sind unzulässig.
  • Störungen, Unfälle, Beschädigungen, Diebstahl und behördliche Maßnahmen sind sofort zu melden.
  • Bei Diebstahl, Vandalismus oder Unfall ist zusätzlich unverzüglich die Polizei einzuschalten, soweit dies sachgerecht oder gesetzlich erforderlich ist.
  • Der Mieter führt die im Mietvertrag zugewiesenen täglichen Kontrollen und Betriebsstoffprüfungen durch.

Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm, seinen Beschäftigten oder sonstigen von ihm zugelassenen Nutzern schuldhaft verursachte Schäden. Normale Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch trägt der Vermieter.

9. Vermietung – Ausfall, Reparatur und Rückgabe

Bei einer Störung ist die Maschine erforderlichenfalls sofort stillzusetzen. Reparaturen oder die Beauftragung Dritter erfolgen nur nach unserer Zustimmung, außer eine unaufschiebbare Maßnahme ist zur Abwehr eines unmittelbaren größeren Schadens erforderlich.

Kann die Mietsache aufgrund eines bei Übergabe vorhandenen oder von uns zu vertretenden Mangels nicht vertragsgemäß genutzt werden, richten sich Mietminderung, Ersatzgestellung und weitere Rechte nach Vertrag und Gesetz. Für Stillstandszeiten, die der Mieter zu vertreten hat, bleibt die vereinbarte Miete grundsätzlich geschuldet.

Die Mietsache ist zum vereinbarten Zeitpunkt mit sämtlichem Zubehör in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus vertragsgemäßem Gebrauch ergibt. Fehlmengen, ungewöhnliche Verschmutzung, fehlende Betankung oder Aufladung und vom Mieter zu vertretende Schäden können nach tatsächlichem erforderlichem Aufwand berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

10. Werkstatt-, Wartungs- und Reparaturleistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag. Bei Fehlersuche und Diagnose ist ein bestimmter Reparaturerfolg nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Festpreis bezeichnet sind.

Wird eine wesentliche Überschreitung einer Kostenschätzung erkennbar, informieren wir den Kunden und holen vor der Fortsetzung eine Entscheidung ein, soweit nicht sofortige Maßnahmen zur Sicherung der Sache oder Abwehr erheblicher Schäden erforderlich sind. Zusätzliche Arbeiten dürfen ausgeführt werden, wenn der Kunde sie freigibt oder sie technisch notwendig, geringfügig und wirtschaftlich vernünftig sind und eine vorherige Rückfrage trotz zumutbarer Bemühungen nicht rechtzeitig möglich ist.

Ausgebaute Teile werden auf Wunsch herausgegeben, soweit keine Austausch-, Garantie-, Pfand-, Umwelt- oder Entsorgungspflichten entgegenstehen und die Herausgabe vor Durchführung der Arbeiten vereinbart wurde.

Nach Fertigstellungsanzeige ist der Kunde zur zeitnahen Abholung verpflichtet. Nach angemessener Aufforderung und Fristsetzung können erforderliche Stand- und Verwahrungskosten berechnet werden. Gesetzliche Unternehmerpfandrechte und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

11. Baustellen-, Erd-, Abbruch- und sonstige Leistungen

Leistungsumfang und Abrechnung ergeben sich aus Angebot, Leistungsverzeichnis, Aufmaß, Stunden- oder Tagesnachweisen und vereinbarten Nachträgen. Nicht ausdrücklich eingeschlossene Leistungen – etwa unerwartete Bodenentsorgung, Schadstoffsanierung, Wasserhaltung, Kampfmittelmaßnahmen, zusätzliche Verkehrssicherung oder Arbeiten an unbekannten Leitungen – sind gesondert zu vergüten, wenn sie erforderlich und beauftragt sind.

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die notwendigen Informationen über Leitungsverläufe, Statik, Bodenverhältnisse, Schadstoffe, Kampfmittel, Eigentumsgrenzen und betriebliche Gefahren bereit. Die gesetzliche Verantwortungsverteilung bleibt unberührt.

Zusatz- und Änderungsleistungen sollen vor Ausführung in Textform bestätigt werden. Bei Gefahr im Verzug oder notwendiger Schadensabwehr dürfen erforderliche Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden; der Auftraggeber wird unverzüglich informiert. Abnahme und Mängelrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den individuellen Vertragsunterlagen.

12. Transporte

Für Transporte gelten vorrangig die individuellen Vereinbarungen und die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die anwendbaren Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs. Der Auftraggeber stellt richtige Angaben zu Abmessungen, Gewicht, Beschaffenheit, Anschlag- und Ladepunkten sowie erforderlichen Genehmigungen bereit. Be- und Entladeverantwortung sowie Ladungssicherung werden im Auftrag festgelegt.

13. Kündigung und Stornierung

Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Bei einer vom Kunden veranlassten Stornierung ohne gesetzliches oder vertragliches Lösungsrecht können die bis dahin erbrachten Leistungen und nachgewiesenen Aufwendungen sowie ein gesetzlich zustehender Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch verlangt werden. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Anspruch nicht oder nur in geringerer Höhe besteht.

14. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten unserer Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Ansprüche von Verbrauchern bleiben unberührt.

15. Verbraucher, Widerruf und Fernabsatz

Verbraucher erhalten vor Abschluss eines außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrags die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen einschließlich einer auf die Vertragsart abgestimmten Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars, soweit ein Widerrufsrecht besteht. Die Hinweise auf unserer Seite Widerruf ersetzen nicht die individuelle Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail oder PDF.

Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass eine Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, gelten die gesetzlichen Regelungen zu Wertersatz und zum Erlöschen des Widerrufsrechts. Ein vorzeitiger Leistungsbeginn erfolgt nur nach den jeweils erforderlichen Erklärungen.

16. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Gegenüber Unternehmern ist das UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

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